Diese Auflistung von Experten beruht auf von unserem Stiftungsrat entwickelten Mindestkriterien, die ein Arzt bzw. eine Klinik erfüllen muss, um hier genannt zu werden. Es lohnt sich, zur Zweitmeinung oder bei einer wichtigen Therapieentscheidung einen längeren Weg auf sich zu nehmen.
1. Der Experte muss über begutachtete Publikationen zum Thema AA/PNH innerhalb der letzten 5 Jahre verfügen oder
2. er/sie muss sich in den letzten 5 Jahren aktiv an interventionellen klinischen Studien beteiligt haben oder
3. er/sie muss aktives Mitglied der AA-Studiengruppe sein, bzw. sich in der AG klassische Hämatologie der DGHO sichtbar engagieren oder
4. er/sie muss in den letzten Jahren >10 Patienten in AA-, PNH- oder das Telomeropathie-Register eingebracht haben.
Gesetzlich Versicherte haben das Recht auf eine Zweitmeinung. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen und bei einem der enannten Zentren eine Zweitmeinung einzuholen.
ORANGE: Behandlungszentren für Erwachsene
BLAU: Behandlungszentren für Kinder