Auswirkungen auf Studium/Ausbildung oder den Beruf

Kann ich noch meinem Beruf oder meiner Ausbildung / dem Studium nachgehen?

 

Wenn Sie die Diagnose AA und/oder PNH bekommen, werden Sie sich fragen, wie es in Ihrem Leben weiter geht. Auch Ihre berufliche Zukunft macht Ihnen vielleicht Sorgen und Sie fragen sich, ob Sie Ihre Ausbildung, Ihr Studium oder Ihre Arbeit weiterführen können.

 

Zunächst mal: Alles ist möglich. Solange Sie sich in der Lage fühlen, können Sie Ihrem Beruf nachgehen und Ihre Ausbildung weiterführen – trotz eventueller krankheitsbedingter Pausen, die es durch Infekte o.ä. immer mal geben kann. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen, denn der Beruf und die Ausbildung geben Menschen eine Aufgabe, man wird gebraucht, erwartet und man ist sozial gut eingebunden. Diese Aspekte sind sehr wichtig als Ressourcen im Leben.

 

Falls Sie körperlich nicht in der Lage sind, Ihre gewohnten Leistungen zu erbringen, wäre ein erster Schritt, im Rahmen einer Erwerbsminderungsrente Stunden zu reduzieren, so dass Sie eine sogenannte Rente bei teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Die Rente müssen Sie beantragen wie eine normale Rente und es wird dann ermittelt, wie viel Sie noch arbeiten können. Im Studium und in der Ausbildung kann man versuchen, Prüfungszeiten zu verlängern oder andere hilfreiche Regelungen zu entwickeln. Ihr Arzt kann Sie dabei mit einem erklärenden Attest unterstützen.

 

Sollten Sie an einen Punkt kommen, wo Sie merken, dass der Beruf Sie grundsätzlich überfordert und es Ihnen dadurch eher schlechter geht, die Infektionen häufiger werden und Sie sich nicht mehr in Balance fühlen, trotz weniger Arbeitsstunden, könnten Sie überlegen, eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen. Es gibt eher körperlich orientierte Angebote und auf psychische Entspannung ausgerichtete Angebote. Fragen Sie Ihren Facharzt, Ihren Hausarzt oder auch gerne uns, was es für Angebote gibt. Ihr Hausarzt und Ihr Facharzt können Ihnen auch bei der Beantragung helfen.

 

Wenn Sie auch nach längerer Unterbrechung und evtl. einer Rehabilitationsmaßnahme nicht mehr mit den Belastungen des Arbeitsalltags zurechtkommen, können Sie Erwerbsminderungsrente beantragen, bzw. einen Antrag auf volle Erwerbsminderung einreichen. Es gibt verschiedene Institutionen, die Sozialberatung für ein geringes Entgelt anbieten (z.B. der SoVD oder der VDK) und auch für Sie die Beantragung sowie evtl. Widerspruchsverfahren durchführen.