Rehabilitation

Wie beantrage ich Leistungen zur Rehabilitation?

 

Eine Rehabilitation kann in vielen Fällen die Befindlichkeit von Patienten mit Aplastischer Anämie und/oder PNH verbessern. Sinnvoll ist sie vor allem nach einer erfolgten Therapie, bei drohender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder nach einer akuten Krankheitsphase. Wenn Sie sich nicht selber nach einer geeigneten Rehabilitationsklinik erkundigen, wird Ihnen der zuständige Kostenträger eine Klinik zuteilen. Eine gute und passende Klinik für Rehabilitation für Patienten mit PNH und/oder AA zu finden, ist aber nicht ganz einfach, denn die Bedarfe und krankheitsspezifischen Themen sind bei einer Aplastische Anämie und PNH sehr besonders.

 

Der Patient hat bei der Auswahl der Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht (§9 SGB IX). Es macht daher Sinn, sich zu überlegen, was das Ziel der Rehabilitation sein soll.

 

  • Liegt der Schwerpunkt auf seelischer Belastung und dem Umgang mit der Krankheit, macht eine psychosoziale Reha Sinn. (Auch nicht berufstätige Patienten können einen „Burn Out“ bekommen.)
  • Möchte man die Berufstätigkeit erhalten oder den körperlichen Zustand stabilisieren, kann eine Rehabilitationsmaßnahme in einer hämato-onkologischen Rehabilitationsklinik sinnvoll sein. Je nach Stabilität des körperlichen Zustands ist die Spezialisierung der Klinik zu wählen. Eine gute Auswahl an Kliniken für diesen Bereich finden Sie auf den Seiten des Aplastische Anämie e.V.

 

Lassen Sie sich bei Ihrer Beantragung mit einem Schreiben des behandelnden Arztes unterstützen.

 

Bei der Beantragung ist zunächst der Kostenträger zu ermitteln. Das ist entweder die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung je nach Art der Rehabilitationsmaßnahme. Eine direkte Kontaktaufnahme zum Kostenträger oder/und zur Rehabilitationseinrichtung (z.B. um sich Rat bei der Beantragung zu holen) kann dabei hilfreich sein.

 

Quellen:

Sozialgesetzbuch V , Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin