Wovon soll ich leben, wenn ich zu meinem Lebensunterhalt bei chronischer Krankheit nicht mehr selbst beitragen kann?
Arbeitnehmer:innen
Als Arbeitnehmer:in erhält man in Deutschland bis zu einer Dauer von sechs Wochen bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes zunächst Entgeltfortzahlung. Nach diesen 6 Wochen zahlt die Krankenkasse bei andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld auf Beantragung in Höhe von 70% des letzten Bruttogehalts bzw. max. 90% des letzten Nettogehalts. Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung in einem Zeitraum von drei Jahren höchstens für 78 Wochen gewährt. Zwei Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlung werden Sie von Ihrer Krankenkasse darüber informiert, dass Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse endet, und Sie ausgesteuert werden (Aussteuerung), sofern die Arbeitsunfähigkeit über diese Zeit hinaus bestehen bleibt. Zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, sich arbeitslos zu melden und bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit ("Nahtlosigkeitsregelung") zu stellen oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sofern der Anspruch darauf besteht, damit ein Krankenversicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt. Befragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sind
Ergänzend oder wenn die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente nicht vorliegen, kann Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Sowohl bei der Beantragung der Erwerbsunfähigkeitsrente als auch bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung (sofern im Vorfeld der Erkrankung eine solche auf privater Basis abgeschlossen wurde), kann es aufgrund der Seltenheit der Erkrankungen zu gutachterlichen Einschätzungen kommen, die sich nicht mit der realen Belastungsgrenze der Antragsteller:innen decken. Insbesondere, wenn die Fatigue, die oft mit den Erkrankungen einhergeht, Ursache der geminderten Leistungsfähigkeit ist, kommt es zu Missverständnissen. Dazu möchten wir Ihnen die „Handreichung zur Qualitätssicherung von Gutachten bei Fatigue aufgrund chronischer Erkrankungen“ zur Vorlage bei der zuständigen Versicherung zur Verfügung stellen.
Auszubildende
Ab der 5. Woche nach Ausbildungsbeginn zahlt bei Krankheit der Ausbildungsbetrieb 6 Wochen lang die Ausbildungsvergütung weiter. Danach erhalten Auszubildende 78 Wochen Krankengeld, sofern der Arbeitsunfähigkeit dieselbe Krankheit zugrunde liegt. Das Krankengeld wird nach Beantragung von der Krankenkasse ausgezahlt.
Ausbildungen können u. U. bei Krankheiten für eine begrenzte Zeit unterbrochen, verlängert oder vorzeitig beendet werden. Wenn kein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht, kann beim Arbeitsamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt werden.
Studenten
Quellen:
Studieren mit Beeinträchtigungen - keine Finanzierung aus einer Hand, Hrsg. Deutsches Studierendenhilfswerk 2023, letzter Zugriff 06.05.2024
Sozialleistungen bei Krebserkrankungen, Hrsg. Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen
e.V., 4. überarbeitete Auflage, März 2019
Handbuch Studium und Behinderung – Informationen für Studierende und
Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Hrsg. Deutsches Studentenwerk (DSW), 7. Auflage, Berlin 2013
Aktualisierungen zu Finanzierung, Krankenversicherung und
Pflege - Anlage zum Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks, 7. Auflage, Berlin 2013 – Stand 1. Januar 2017