Vereinfachter Zuwendungsnachweis Nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV
Herzlichen Dank für Ihre Spende, über die wir uns sehr gefreut haben.
Es motiviert uns sehr, dass Sie uns bei dem Ziel unterstützen, mit der Stiftung lichterzellen die Erforschung, Diagnose und Behandlung von PNH und Aplastischen Syndromen voranzutreiben, betroffene Patienten und ihre Angehörige zu unterstützen sowie die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Wenn Sie die Stiftung lichterzellen mit bis zu 300,- Euro unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie den als Download angebotenen Zuwendungsnachweis zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuerklärung beim Finanzamt vorlegen.
Zusätzlich ist noch möglich, dass Sie unabhängig von dieser gesetzlichen Regelung von uns bereits ab einer Spende in Höhe von 20,- Euro im Laufe des Jahres eine gesonderte Zuwendungsbestätigung erhalten. Schicken Sie uns hierzu Ihrer vollständigen Adressangaben per Email über unser Kontaktformular oder per Post an unser Stiftungsbüro.