Patientenrecht

Welche Rechte habe ich als Patient?

 

Als Patient in Deutschland haben Sie zahlreiche gesetzlich verankerte Rechte. Diese Rechte sind in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen geregelt, wie dem BGB, dem SGB, in dem Versicherungsvertragsgesetz, im Strafgesetzbuch und in den Berufsverordnungen der Ärzte. Je besser Sie über Ihre Rechte informiert sind, desto sicherer werden Sie sich im Behandlungsverlauf fühlen.

 

Die wichtigsten Rechte, die Sie als Patient haben, sind folgende:

 

  • Das Recht auf Selbstbestimmung: Medizinische Maßnahmen dürfen nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden. Sie können also selber entscheiden, ob, wann und in welchem Umfang Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Das Recht auf Aufklärung: Der Arzt ist verpflichtet, Sie verständlich über Ihre Diagnose und deren voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung sowie über die Behandlungsmöglichkeiten und deren Nutzen und Risiken aufzuklären. Sie können aber auf dieses Recht auch ausdrücklich verzichten.
  • Das Recht auf Sorgfaltspflicht: Der Arzt ist verpflichtet Sie nach dem aktuellen Stand medizinischen Wissens zu behandeln. Wenn dem Arzt das Fachwissen oder die entsprechende Ausstattung fehlt, um eine sichere Diagnose zu stellen oder Sie angemessen zu behandeln, muss er einen Spezialisten zu Rate ziehen oder Sie an einen Facharzt bzw. ein Krankenhaus weiterverweisen.
  • Einsichtsrecht in die eigene Krankenakte: Sie haben das Recht, bei jedem Arzt Ihre vollständige Krankenakte einzusehen und gegen eine Gebühr Kopien aller Unterlagen zu erhalten. Nur aus besonderen Gründen oder wenn Rechte Dritter der Einsicht entgegenstehen, kann Ihnen dieses Recht verwehrt bleiben. Die Verweigerung muss ausdrücklich begründet werden.
  • Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl: Sie können jederzeit frei entscheiden, zu welchem Arzt Sie gehen, und in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen.
  • Gesetzliche Versicherte haben ein Recht auf ärztliche Zweitmeinung. Das bedeutet, dass Sie zur Sicherheit und zur Überprüfung der Diagnose einen weiteren Arzt Ihrer Wahl in Deutschland aufsuchen dürfen. Da sich die Gesetzgebung dafür 2015 verändert hat, fragen Sie zur Sicherheit vor einer Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme.

 

Hier finden Sie den Ratgeber für Patientenrechte herausgegeben vom Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

Quellen:

Informationsblatt „Einsichtsrecht in die Patientenakte“, Stand: 05.04.2022, Herausgeber: Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH, 2022

Patientenrechte - Ärztepflichten, Hrsg. Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Astallerstr. 14, 80339 München, Auflage 2022

Informiert und selbstbestimmt - Ratgeber für Patientenrechte, Hrsg. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten;  Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen; Bundesministerium der Justiz, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog, 2022